Vorteile
Als staatlich geprüfter Heilpraktiker für Psychotherapie darf ich Heilkunde auf dem Gebiet der Psychotherapie unabhängig von gesetzlichen oder privaten Krankenkassen anbieten. Der entscheidende Vorteil für Sie ist Flexibilität und Anonymität.
- Flexibilität: Lange Wartezeiten gibt es nicht, wo Sie bei einem kassenärztlichen Kollegen bis zu 6 Monate oder länger warten müssen, bekommen Sie bei mir in der Regel innerhalb einer Woche einen Termin. Außerdem sind unsere Sitzungen nicht auf bspw. 60 Minuten begrenzt, wir können hier individuell nach Wunsch auch andere Sitzungslängen einplanen oder während der Sitzung verlängern.
- Anonymität: Als Heilpraktiker für Psychotherapie unterliege ich der Schweigepflicht, das heißt, alles was wir besprechen bleibt unter uns und ich gebe es nicht an Dritte weiter, es sei denn Sie bitten mich darum und entbinden mich von der Schweigepflicht. Außerdem sind Ihre Sitzungen bei mir vollkommen anonym, erst, wenn Sie sich entschließen meine Rechnungen bei Ihrer Krankenkasse zur Kostenübernahme einzureichen, wird die Inanspruchnahme Ihrer Therapie offiziell aktenkundig. Weitere Infos zu diesem Thema finden Sie im Punkt Kostenerstattung weiter unten.
Ablauf
In der Regel beginnen wir mit einem Erstgespräch, welches zum einen ein gegenseitiges Kennenlernen ermöglicht, und zum anderen dazu dient, Ihre Anliegen und Ziele zu erfassen und eine genaue Anamnese zu erstellen. Außerdem werden wir gemeinsam die nächsten Sitzungen bzw. den weiteren Therapieverlauf planen. In der Regel kann ich am Ende des Erstgesprächs den ungefähren zeitlichen Rahmen einschätzen, den wir für Ihre Anliegen benötigen werden, je nach Thema sind oft nur 3 bis 8 Sitzungen erforderlich, bei komplexen Themen dementsprechend mehr. Anfangs hat sich ein ein- oder zweiwöchentlicher Turnus bewährt, bei der Bearbeitung von Traumata oder sehr akuten Krisen wären anfangs zwei Sitzungen pro Woche sinnvoll.
Bei akuten Krisen oder Notfällen, biete ich telefonische Unterstützung und, wenn möglich, auch kurzfristige Termine an.
Bei akuten Krisen oder Notfällen, biete ich telefonische Unterstützung und, wenn möglich, auch kurzfristige Termine an.
Selbstzahler und Preisliste
Jeder Klient ist zunächst Selbstzahler, am Ende jeder Sitzung ist vor Ort das Honorar zu entrichten und Sie erhalten eine Quittung und ggf. eine Rechnung für die Einreichung bei Ihrer Krankenkasse.
Meine Preise verstehen sich als Pauschalpreise und sind bitte in bar nach der Sitzung zu zahlen:
Falls Sie einen Termin einmal nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie mir das bis 24 h vorher mitzuteilen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich Ihnen bei einer Absage < 24 h das vereinbarte Honorar berechne, da ich den Termin nicht mehr kurzfristig an jemand anderen vergeben kann.
Meine Preise verstehen sich als Pauschalpreise und sind bitte in bar nach der Sitzung zu zahlen:
- Massage-Sitzung
- 30 Minuten: 45,- €
- 60 Minuten: 70,- €
- 90 Minuten: 100,- €
- 120 Minuten: 130,- €
- 30 Minuten: 45,- €
- Psychotherapie-Sitzung
- 60 Minuten: 70,- €
*Psychotherapie ist nach §4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei
- 60 Minuten: 70,- €
Falls Sie einen Termin einmal nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie mir das bis 24 h vorher mitzuteilen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich Ihnen bei einer Absage < 24 h das vereinbarte Honorar berechne, da ich den Termin nicht mehr kurzfristig an jemand anderen vergeben kann.
Kostenerstattung
Gesetzliche KrankenkasseGesetzliche Krankenkassen bieten bisher keine Kostenübernahme von Heilpraktikerleistungen an. Jedoch können Sie Therapien in Ihrer Steuererklärung als Außergewöhnliche Belastung / Sonderausgaben geltend machen bzw. Beratungen als Werbungskosten absetzen. |
Private KrankenversicherungEinige private Krankenversicherungen bieten die Übernahme oder Teilübernahme von Heilpraktikerleistungen an. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung, welche Leistungen erstattet werden.
Beachten Sie, dass durch die Kostenübernahme für Sie die Inanspruchnahme der Therapie offiziell aktenkundig wird. Das kann u.a. einen negativen Einfluss auf den Abschluss von Lebens-, Berufsunfähigkeits u. Kranken-Zusatz-Versicherungen bzw. auf eine angestrebte Verbeamtung haben. |